Viertes Projektauswahlverfahren gestartet - Stichtag 31.07.2025

Viertes Projektauswahlverfahren der Förderperiode 2023 – 2027 für LEADER-Fördermittel in der Region Fläming-Havel gestartet – Stichtag ist der 31.07.2025
Ab sofort können wieder Fördermittel aus dem LEADER-Programm beantragt werden. Dafür müssen bis zum 31. Juli 2025 die ausgefüllten Projektblätter bei der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Fläming-Havel eingereicht werden.
Das Budget für das vierte Projektauswahlverfahren beträgt 4 Mio. Euro EU-Mittel*.
Die maximale Fördersumme beträgt 800.000 Euro pro Projekt, sofern laut RES kein kleinerer Wert vorgegeben wird.
Alle Projekte müssen ein mit dem Land Brandenburg abgestimmtes Projektauswahlverfahren durchlaufen. Dieses soll sicherstellen, dass jeweils die Projekte mit dem höchsten Mehrwert in den Genuss einer Förderung kommen.
Für die formelle Bewertung durch die LAG können nur Projekte berücksichtig werden, bei denen eine zeitnahe Umsetzung möglich ist. Alle notwendigen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) müssen spätestens vor Festlegung der Rangfolge (siehe Terminkette des Verfahrens) vorliegen.
Dokumente und Informationen zum vierten Projektauswahlverfahren
- Aufruf einschl. Terminkette
- Projektblatt inkl. Verfahrenserläuterung in Word, OpenOffice oder beschreibbares PDF
- Hinweise zu Projektauswahlkriterien inkl. Schema Projektauswahlverfahren und Fördersätze
- Stand Zielerreichung der Regionalen Entwicklungsstrategie
- Regionale Entwicklungsstrategie 2023 – 2027 – kompakte Zusammenfassung
- Regionale Entwicklungsstrategie 2023 – 2027 – komplett, Stand 26.05.2025
Terminkette zum vierten Projektauswahlverfahren
- 31.07.2025: Stichtag zur Einreichung der Projektblätter
- 07.10. / 08.10. / 09.10.2025: Projektvorstellungen
- 15.10.2025, 12 Uhr: letztmögliche Frist zur Nachreichung von Unterlagen
- bis 31.10.2025: Festlegung der Rangfolge
- 45. KW: Information an Projektträger mit der Ergebnismitteilung
- 24.02.2026: Frist zur Einreichung des LEADER-Antrages beim Landesamt (LELF)
*Das Budget kann während und nach Abschluss der laufenden Auswahlrunde um den Betrag erweitert werden, der erforderlich ist, um das erste nicht auswählbare Vorhaben der Rangliste berücksichtigen zu können. Dies gilt, wenn das Vorhaben bereits mindestens 50 % der benötigten EU-Mittel aus dem aufgerufenen Budget erhalten hat und nicht mehr als 100.000 EUR EU-Mittel zusätzlich benötigt werden.