AKTUELL: „Kirchturmdenken“ - Soforthilfeprogramm Sakralbauten gestartet
Ziel des mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgelegten Soforthilfeprogramms ist es, (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen als Orte für Kulturangebote, Kulturvermittlung und kulturelle Bildung auch in strukturarmen ländlichen Regionen zugänglich zu machen, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern. Antragsberechtigt sind Träger von Sakralbauten und Klosteranlagen in ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen. Aber auch Kirchbau- oder Heimatvereine oder vergleichbare Organisationen können Anträge stellen, wenn sie mit dem Einverständnis des Trägers des Gebäudes handeln. Seite 4 Die Förderung beträgt maximal 25.000 Euro pro Antragstellerin/ Antragsteller. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller eine finanzielle Eigenbeteiligung von wenigstens 25% der förderfähigen Ausgaben aufbringen. Diese kann durch Eigen- oder Drittmittel finanziert werden. Unterstützt werden die Aufbereitung von Bau- und Ausstattungsgeschichte sowie die Durchführung von Veranstaltungen der Denkmalvermittlung, der Kulturvermittlung und der kulturellen Bildung. Die Förderung erfolgt für das Jahr 2021 und muss spätestens am 31.12.2021 abgeschlossen sein. Anträge werden laufend entgegengenommen.