Jugendprojekte: Macht Euer großes Ding!
Du hast den Hut auf! in Kooperation von Partnerschaft für Demokratie (PfD) Hoher Fläming & Lokale Aktionsgruppe (LAG) Fläming-Havel
Das Jugendbeteiligungsprojekt „Du hast den Hut auf!“ wird auch im Jahr 2025 fortgeführt!
Nach 2 Jahren Pause können dank der Kooperation der PfD mit der LAG Fläming-Havel auch wieder investive Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds beantragt werden. Damit sind kleinteilige Investitionen wie kleinere Baumaßnahmen und größere Anschaffungen möglich. Diese können z. B. für die Renovierung von Räumen oder Treffpunkten genutzt werden. Eigenleistung in Form von eigener Mitarbeit am Projekt ist gerne gesehen. Diese Projekte können als Aktion unter dem Motto „Macht Euer großes Ding!“ realisiert werden.
Eine Herausforderung ist es, die beiden unterschiedlichen Förderprogramme aufeinander abzustimmen, da für die Mittel aus den Töpfen der LAG andere Mechanismen und Zeitabläufe gelten.
Dennoch wollen wir die Förderung möglichst einfach und für junge Menschen aktivierend gestalten. Während des gesamten Prozesses stehen wir den Kindern und Jugendlichen beratend und helfend zur Seite. Die Projektideen für beide Fördertöpfe können bis zum 9. März 2025 über die Software „PENGUEEN“ eingereicht werden – dies ist ein DSGVO-konformes Tool. Für Neulinge ist lediglich eine einmalige Anmeldung erforderlich.
Voraussetzung ist, dass die Kinder und Jugendlichen zwischen 0 und 27 Jahre alt sind, sich die Projektideen selbst ausdenken, gemeinschaftlich agieren und in den Kommunen Bad Belzig, Brück, Niemegk, Treuenbrietzen oder Wiesenburg/Mark sowie den dazugehörigen Ortsteilen wohnen.
⇒ ⇒ ⇒ Hier könnt ihr eure Projektideen einreichen! ⇐ ⇐ ⇐
# Förderbereich A „Du hast den Hut auf!“
(Nicht-investive Mittel der PfD; Umfang 12.000 €, pro Projekt max. 1.000 €)
Förderfähig sind ausschließlich Projekte von und für Kinder und Jugendliche. Möglich ist dabei (fast) alles außer Investitionen. Das kann politische und historische Bildung sein oder selbst organisierte sportliche und kulturelle Aktivitäten an Schule und Freizeit.
Wichtiger Hinweis! Da der Bundeshaushalt für das Jahr 2025 noch nicht beschlossen wurde und der Fonds möglicherweise Mitte des Jahres ausläuft, bitten wir alle Antragsteller*innen, die Fördergelder umgehend nach Erhalt der Förderbenachrichtigung abzurufen. Idealerweise sollte dies innerhalb einer Woche erfolgen. Die Umsetzung der Projekte muss dann innerhalb der nächsten sechs Wochen abgeschlossen sein.
# Förderbereich B „Macht Euer großes Ding!“
(Investive Mittel der LAG; Umfang insgesamt 20.000 €, pro Projekt mind. 1.000 € und max. 5.000 €)
Förderfähig sind Anschaffungen, kleine Baumaßnahmen oder Renovierungen bspw. in Jugendräumen oder für Sportvereine. Die Förderung beträgt 100% der Kosten, ein selbst organisierter Arbeitseinsatz bei der Umsetzung des Projektes wird ausdrücklich begrüßt. Die Gesamtkosten dürften pro Projekt 20.000 € nicht überschreiten.
Erfüllen die Projektideen beider Förderbereiche die jeweiligen Kriterien, stimmen die Kinder und Jugendlichen direktdemokratisch an den „Tagen der Entscheidung“ darüber ab, welche der eingereichten Projektideen die Förderung erhalten. Die „Tage der Entscheidung“ finden dieses Jahr vom 2. – 4. April wieder digital statt. Auch hierfür ist eine einmalige Anmeldung/bzw. Login bei PENGUEEN notwendig. Der Link zu der Wahl wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass z. B. Eltern, pädagogische Fachkräfte oder Vereinsmitglieder als Wahlhelfer*innen – unter ihrem eigenen Zugang – die Wählerstimmen ihrer Kindergruppe (z. B. Kita oder Hort) eintragen können.
Der zeitliche Ablauf für die Förderphase 2025 ist wie folgt geplant:
- 15.01.2025: erster Aufruf zur Antragstellung in beiden Förderbereichen
- 09.03.2025: Frist zur Einreichung der Anträge für beide Fördertöpfe über PENGUEEN (DSGVO-konformes Tool) – Registrierung bzw. Anmeldung erforderlich – Login zum Einreichen der Projektideen
- 02.-04.04.2025 „Tage der Entscheidung“ – die direkt-demokratische Abstimmung (auf digitalem Weg) von Kindern und Jugendlichen über die Förderung der Anträge in beiden Bereichen.
Den Link zur Stimmabgabe finden Sie über: www.duhastdenhutauf.de - Anschließend Komplettierung der Antragsunterlagen für investive Förderung im Förderbereich B.
- 14.04.2025: Förderbereich A: Zuwendungsbescheid nicht-investive Mittel von der PfD
- April – Juni 2025 Förderbereich B: Bewertung des Aktionsplanes im Regionalbudget Jugend durch den Vorstand der LAG (Kriterien RB Jugend 2025) und Abgabe des Fördermittelantrages .
- bis 31.05.2025: Förderbereich A „Du hast den Hut auf!“: maximaler Realisierungszeitrum für die Projekte nicht-investiver Mittel
- Juli 2025: Förderbereich B: Zuwendungsbescheid investive Mittel durch die LAG
- bis 30.06.2026: Förderbereich B „Macht Euer großes Ding!“: max. Realisierungszeitraum investive Mittel
Wir beantworten gern Eure Fragen:
- Nora Görisch (Kinder- und Jugendbeteiligungsfonds „Du hast den Hut auf!“ | Partnerschaft für Demokratie Hoher Fläming | E-Mail: jugendbeteiligung-flaeming(at)samev.de | Mobil: 0151 58 41 72 36 | www.duhastdenhutauf.de oder
- Eileen Délenk-Genz (LAG Fläming-Havel | E-Mail: eileen.delenk-genz(at)flaeming-havel.de | Tel.: 033849 901948


